Abfüller und Erzeugerabfüllung

Weiß der, was er abfüllt?

Abfüller des Weines auf die Flasche kann der Winzer selbst, eine Winzergenossenschaft, Kellerei oder eben der Abfüller sein. Nach dem EU-Weinbezeichnungsrecht ist der Abfüller für den Inhalt bzw. das Produkt verantwortlich, auch wenn er nicht der Erzeuger ist. Der Abfüller wird auf dem Etikett mit Namen  oder Firmenbezeichnung und Wohnsitz bzw. Geschäftssitz genannt. Die Hinweise auf den Abfüller (abgefüllt) ist in anderen Ländern,z.B. Imbottigliato , Mise en Bouteille , Embottelado und Engarrafado. Innerhalb der EU folgt bei Nicht-Qualitätsweinen (Landweinen) darauf nicht der Name des Abfüllers, sondern nur der Code.

Ob der "Abfüller" schlechteren Wein hat als die Erzeugerabfüllung, ist schwer zu sagen. Der Kellermeister der Erzeugerabfüllung begleitet zumindest liebevoll den Wein von der Blüte bis zum fertigen Wein und setzt damit sein handwerkliches Können unter Beweis. Mit dem Wechsel eines Kellermeisters verändert sich der Stil eines Weingutes oft erheblich. Die Winzergenossenschaften haben in der Regel sehr gute Weine, da sie den Anbau der Genosenschaftsmitglieder eng verfolgen und betreuen. Einen "Abgefüllten" Wein würde ich persönlich nicht trinken und einen nur mit Code-Bezeichnung erst recht nicht.

Innerhalb der VDP-Klassifikation gibt es weingesetzlich nicht geregelt den Gutswein als Qualitätswein ohne, wie international gebräuchlich , Lagenbezeichnung, aber betont die feinen Fruchtaromen, die belebende Frische und den ausgeprägten Charakter  des Weinguts. Der Lagen- Wein ist ein Prädikatswein ab der Qulitätsstufe Kabinett aus klassifizierten Lagen und Rebsorten.

 
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