Diabetiker
Diabetiker Wein
Nach deutschem Weingesetz (seit September 1995, §48 der Weinverordnung) ist ein 
Wein zum Verzehr für Diabetiker geeignet, wenn er in einem Liter
- höchstens 4 g Glukose
- höchstens 20 g Gesamtzucker (als Invertzucker berechnet)
- höchstens 150 mg gesamte schweflige Säure
- höchstens einen Alkoholgehalt von 12 Volumenprozent
enthält.
Dies löst die „harte, trockene Linie“ der früheren Jahre ab. Mit moderner Kellertechnik kann man die Gärung heute so steuern, dass Weine mit weniger Glukose, dafür aber mit mehr diabetikerfreundlicher Fruktose entstehen. Letztere hat eine ausgesprochen hohe Süßkraft, sodass meist halbtrockene Weine entstehen, die dem Diabetiker nicht schaden. Das schonende Herstellungsverfahren bringt besonders aromatische, bukettreiche Tropfen hervor, die auch für Nicht-Diabetiker ein Genuss sind.
Das Bürgerspital in Würzburg schreibt: Für Diabetiker geeignet: Früher waren dem Diabetiker lediglich trockene Weine bis zu einem Zuckergehalt von 4 g/l erlaubt - und das ist nicht jedermanns Geschmack. Als Maßstab gilt aber weniger der Gesamtzuckergehalt als der Glucoseanteil, also der Zucker, der dem Diabetiker in erster Linie schadet. Damit sind nun auch Weine bis zu 20 g/l für Diabetiker zugelassen, wenn die Glucose unter 4 g/l liegt. Der Alkoholgehalt ist auf 12 Vol.% beschränkt, die gesamte schweflige Säure auf 150 mg/l. So gibt es auch feinherbe Diabetikerweine, die sogar lieblich schmecken, denn die diabetikerfreundliche Fructose, die bei solchen Weinen den Hauptzuckeranteil ausmacht, hat eine deutlich höhere Süßkraft als die Glucose.
siehe hier zu: www.diabetes-news.de/markt/festlegungen.htm Alle Weine des Freiherrn von Gleichenstein - als Kabinett trocken sind diabetikergeeignet.











